Information zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2026
Liebe Mandanten,
wir möchten Sie heute über eine wichtige Änderung im Arbeitsrecht informieren, die direkte Auswirkungen auf Ihre Lohnbuchhaltung und Arbeitsverhältnisse hat.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird zum 1. Januar 2026 in einem ersten Schritt von derzeit 12,82 € auf 13,90 € brutto je Zeitstunde angehoben. In einem weiteren Schritt steigt er zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €.
Was Sie beachten müssen:
1. Überprüfung der Arbeitsverträge: Bitte überprüfen Sie alle bestehenden Arbeitsverhältnisse, insbesondere für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und Teilzeitkräfte und nehmen Sie notwendige Anpassungen vor. Die Vergütung muss mindestens dem neuen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde entsprechen. Eine Nichtbeachtung kann rechtliche Konsequenzen und Nachzahlungen zur Folge haben.
2. Minijob-Grenze: Die monatliche Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt ebenfalls an. Ab dem 1. Januar 2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 603 € monatlich (zuvor 556 €). Bei einer Beschäftigung von 10 Wochenstunden liegt der Verdienst somit genau im Minijob-Bereich.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihrer Arbeitsverträge und der korrekten Umsetzung in der Lohnabrechnung. Bitte setzen Sie sich bei Fragen oder zur Abstimmung notwendiger Schritte rechtzeitig mit uns in Verbindung.