Thomas Winkel

Steuerberater

Artikel des Monats

Steuerrecht – Erlass der Miete durch Vermieter aufgrund der Corona-Krise

Nach einer Kurzinformation der OFD Nordrhein-Westfalen wirkt sich ein Mieterlass durch den Vermieter im Bereich der Vermietungseinkünfte des § 21 EStG nicht steuerlich nachteilig für den Vermieter aus, wenn der Vermieter den Erlass aufgrund einer finanziellen Notsituation des Mieters infolge der Corona-Krise ausspricht.

Nach (i) der OFD wird durch den Erlass nicht der Anwendungsbereich des § 21 Abs. 2 EStG [1] im Fall der Vermietung einer Wohnung eröffnet; durch den Erlass kann die vereinbarte Miete also nicht unter die Grenze von 50 % der ortsüblichen Grenze sinken. Ebenso wenig entfällt durch den Erlass der Miete im Fall der Vermietung von Gewerberäumen die Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters, wenn die Immobilie zu seinem Privatvermögen gehört.

Weitere Artikel des Monats

Artikel des Monats 20.03.2022

Forderungen in der Handels- und Steuerbilanz

In nahezu allen Jahresabschlüssen finden sich am Bilanzstichtag Forderungen wieder, die noch nicht beglichen sind. Die Zugangsbewertung der Forderungen erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten, dem Nennwert. Gleiches gilt für die Bilanzierung der Forderungen in der Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Für die Bilanzierung muss die Forderung rechtlich entstanden, also im abgelaufenen Geschäftsjahr realisiert sein.

Artikel des Monats 27.08.2021

Kleine Fotovoltaikanlagen: Steuerlich unbeachtliche Liebhaberei auf Antrag

Artikel des Monats 29.07.2021

Kinderkrankengeld ist steuerfrei – unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt

Erhalten Eltern von der Krankenkasse Kinderkrankengeld, ist diese Zahlung nach § 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Sie unterliegt jedoch als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld wegen der Coronakrise hat die Bundesregierung nun abgelehnt.