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Thomas Winkel

Steuerberater

Artikel des Monats

Steuerliche Eckpunkte des Koalitionsvertrags 2025:

Der Koalitionsvertrag sieht u. a. vor, dass ein „Investitions-Booster“ in

Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 %

in den Jahren 2025, 2026 und 2027 eingeführt werden soll. Außerdem soll die

Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden,

beginnend mit dem 1.1.2028.

Um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, ist vorgesehen,
insbesondere das Optionsmodell nach § 1a KStG und die
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich zu
verbessern. Darüber hinaus soll die Einkommensteuer für kleine und mittlere
Einkommen zur Mitte der Legislatur gesenkt werden. Geprüft werden soll auch, ob
ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig
von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen
können.

Kommunen können ihre Gewerbesteuerhebesätze im Rahmen der rechtlichen
Vorgaben selbst festlegen, was aufgrund des niedrigen Mindesthebesatzes zu
kommunalen Steuersatzgefällen führt. Dies kann für Unternehmen Anreize bieten,
lediglich vorzugeben, dass sie ihre Geschäftstätigkeit in einer Kommune mit
einem niedrigen Gewerbesteuerhebesatz ausüben. Zukünftig soll derartigen
„Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen“ wirksamer begegnet werden.
Außerdem wird der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von derzeit 200 auf 280 % erhöht.

Des Weiteren ist eine Reduzierung der Steuerbürokratie durch Typisierungen,
Vereinfachungen und Pauschalierungen geplant, um eine höhere Akzeptanz der
derzeitigen Steuersysteme zu erreichen. Auch sollen für einfache Steuerfälle
vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen sukzessive ausgeweitet
werden, mit dem Ziel, auch Körperschaften und Personengesellschaften sukzessive
auf die Selbstveranlagung umzustellen.

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