Lohnbuchhaltung
Neue und vor allem passende Arbeitskräfte zu finden, gestaltet sich in vielen Branchen heutzutage schwierig. Nun haben Sie endlich nach monatelanger Suche und endlosen Bewerbungsgesprächen neue Mitarbeiter*innen ausgewählt und eingestellt. Doch dann das: Eine schier nicht enden wollende Reihe an Verpflichtungen prasseln schon auf Sie ein. Denn mit der Einstellung einer*s neuen Mitarbeiter*s ist es nicht getan.
Unser Rat an Sie? Sie sollten zumindest in ihren Grundzügen die Rechtsprechung, die mit Ihren Mitarbeiter*innen verbunden ist, kennen. Meldepflichten müssen eingehalten werden, das Arbeits-, Sozial- und Lohnsteuerrecht muss im Blick behalten werden und Entgeltabrechnungen müssen fehlerfrei erstellt werden, da sonst das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung schon mit Nachzahlungen winken.
Läuft Ihnen jetzt schon der Schweiß den Rücken runter? Keine Sorge- mit uns passiert Ihnen ein solches Chaos garantiert nicht! Denn wir sind Ihre Anlaufstelle in Hamburg, wenn es um Lohnbuchhaltung und den damit verbundenen Rechten und Pflichten geht. Die Lohnbuchhaltung sollte immer von einem Profi durchgeführt werden. Sparen Sie Geld und entgehen Sie mit unserer Hilfe hohen Nachzahlungen.
Lohnbuchhaltung vom Steuerberater
Was zählt alles zur Lohnbuchhaltung? In erster Linie die Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Doch dazu gehören weitaus mehr Aufgaben, als Sie auf den ersten Blick vermuten würden. Wir übernehmen für Sie als erfahrene Steuerberaterinnen und Steuerberater Ihre Lohnbuchhaltung in Hamburg mit allen zugehörigen Meldungen und Bescheinigungen der Lohnbuchhaltung. Denn die Lohnbuchhaltung zählt mittlerweile im Bereich der Löhne und Gehälter zu den kompliziertesten Vorgängen im deutschen Steuerrecht und wird immer komplexer. Wir behalten alle Fristen und Abgaben für Sie im Blick.
Lohnbuchhaltung für Firmen und Unternehmen
Lohnbuchhaltung nimmt viel Zeit in Anspruch, vor allem für Unwissende, die damit zum ersten Mal in Berührung gekommen sind. Egal, ob Sie Firmengründer*in eines Start-Ups sind, oder Ihr Unternehmen in Hamburg schon etabliert ist: Sparen Sie sich die Zeit und konzentrieren sich auf Ihren Geschäftsalltag und wichtigere Aufgaben.
Wir erledigen für Sie und Ihr Unternehmen die Lohnbuchhaltung und alle anfallenden Arbeiten zuverlässig und führen die Vorgänge unter Berücksichtigung aller aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften durch. Selbstständige in der Gründungsphase können sich auf die Neukundengewinnung konzentrieren und müssen keine Ressourcen auf das Verständnis des deutschen Steuerrechts verschwenden. Genauso wie etablierte Unternehmen keine eigene Steuerabteilung einstellen müssen, um den Überblick über die Lohnsteuerkonten nicht zu verlieren.
Lohn- und Finanzbuchführer*innen
Unternehmen in Deutschland verpflichten sich durch Vorschrift des Gesetzgebers zur Finanzbuchführung – eingeschlossen der Lohnbuchführung. Hierfür wird meist der Begriff Buchhaltung verwendet. Bei der Lohnbuchführung werden die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt. Wichtig dabei ist die Kenntlichmachung, wann eine Gehaltsabrechnung erstellt wurde und welcher Zeitraum dabei betrachtet wird. Die Aufgaben der Finanzbuchhaltung gehen dabei noch darüber hinaus. Doch alleine die Lohnbuchhaltung ist schon sehr aufwändig – abhängig von Größe des Unternehmens und Anzahl der Mitarbeiter.
Im Einzelnen kann man die Aufgaben der Lohnbuchhaltung wie folgt zusammenfassen:
Die Stammdaten des Personals müssen gepflegt werden, die zuvor bereits angesprochenen Meldepflichten müssen wie vorgeschrieben erfüllt werden, Jahreslohnkonten müssen geführt werden, die Buchungsbelege müssen erstellt werden sowie DTA-Dateien für die Finanzbuchführung. Außerdem darf die Erstellung von Kündigungen, Abmahnungen oder Arbeitsverträgen nicht außer Acht gelassen werden.
Das bedeutet also, dass die Lohnbuchhaltung dafür zuständig ist, die Abrechnungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzubereiten und sie ihnen auch am Ende des Monats auszuhändigen.
Darüber hinaus sind für den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neben den Lohn- und Gehaltsabrechnungen noch weitere Dokumente wichtig. Dazu zählen die Auszahlungsliste und die Meldebescheinigungen für die Sozialversicherungen.
Lohnabrechnung Outsourcen
Immer mehr Unternehmen beauftragen externe Steuerberaterinnen und Steuerberater, um ihre Lohnbuchhaltung durchzuführen. Wir bieten für Sie den passenden Buchhaltungsservice.
Profitieren Sie auch und sprechen Sie uns gerne an. Vor allem für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer ist eine externe Lohnbuchhaltung von besonderem Vorteil. So können Sie Ihren Geschäftsalltag reibungslos durchführen – ganz ohne nervige Abrechnungen und Buchungen.
Denn die Lohnbuchführung kann sehr zeitaufwändig sein und die sich ständig ändernden Bestimmungen des Steuerrechts im Blick zu behalten ist, bei einem durchgeplanten Terminkalender, gar nicht so einfach.
Sollten Sie gerade genau vor so einer Situation stehen, so sollten Sie sich überlegen, Ihre Lohnabrechnung durch Outsourcing zu vergeben. Unsere Steuerkanzlei bietet ein kompetentes Team mit langjähriger Erfahrung, das Ihnen bei Ihrer Lohnbuchführung zur Seite steht. Vor allem die Zeitersparnis für Sie und Ihr Unternehmen und die korrekte Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften stehen für uns an erster Stelle. Wir bieten eine lückenlose Lohn- und Finanzbuchführung für Ihr Unternehmen in Hamburg.
Hier Ihre Vorteile bei uns als Steuerkanzlei in Hamburg im Überblick:
- Lückenlose Buchführung
- Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben
- Einhaltung der Meldepflichten
- Erstellung aller relevanten Dokumente
- Zeitersparnis
- Pünktliche Abrechnungen