Finanzbuchführung
Die Finanzbuchhaltung ist ein wichtiger Teil eines jeden Unternehmens. Ordnung in der Buchführung ist Voraussetzung für eine saubere Finanzbuchhaltung und doch kann diese je nach Unternehmensgröße sehr umfangreich sein.
Wir, als Steuerkanzlei Winkel & Fach aus Hamburg, haben uns unter anderem auf die Finanzbuchhaltung spezialisiert. Wir übernehmen die Aufgaben der Finanzbuchhaltung für alle Unternehmen, für die eine Buchführungspflicht besteht. Für Freiberufler oder Einzelunternehmen mit unter 600.000 Euro Umsatz pro Jahr erstellen wir gerne, im Rahmen der Einkommensteuererklärung, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Als Steuerkanzlei bieten wir ansonsten hauptsächlich laufende und gestaltende Steuerberatung an sowie die Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und die Durchsetzungsberatung im Steuererhebungsverfahren.
Sie benötigen mehr Informationen? Dann werfen Sie hier schon mal einen Blick auf unsere Leistungen:
Optimierung der Finanzbuchhaltung
Für viele Unternehmen ist die Integration der Finanzbuchhaltung in die betriebsinterne Buchhaltungsabteilung deshalb nicht so optimal, da sie sehr zeitaufwändig ist und eine gute Organisation und Genauigkeit voraussetzt. Selbst eine Finanzbuchhaltungssoftware nimmt wenig Arbeit ab, wenn die restlichen Strukturen im Unternehmen noch nicht komplett digitalisiert sind. Die Überprüfung auf korrekte Angaben benötigt zumindest ein geschultes Auge.
Daher geben Unternehmen die Finanzbuchhaltung an einen externen Buchhaltungsservice oder eine Steuerkanzlei ab. Indem sich Fachleute für Rechnungs- und Bürowesen, die mit viel Expertise und einem erfahrenen Blick auf die Finanzbuchhaltung schauen, gesondert darum kümmern, kann vieles im Buchhaltungsprozess optimiert werden.
Aufgaben und Leistungen der Finanzbuchhaltung
Wir von Winkel & Fach haben viel Erfahrung in den Bereichen Rechnungswesen, Buchhaltung, Mahnwesen und bieten auch den Service an, gemeinsam ein Warenwirtschaftssystem in Ihr Unternehmen zu integrieren.
Je nach Bedarf übernehmen wir Ihre Finanzbuchhaltung monatlich, quartalsweise und/oder jährlich. Die Rechnungsperiode bestimmt jedes Unternehmen selbst, der Beginn des Geschäftsjahres muss hierbei nicht dem des Kalenderjahres entsprechen.
Da wir es für sinnvoll halten, die Buchführung zu digitalisieren, bieten wir unseren Mandantinnen und Mandanten an, sie bei der Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems zu unterstützen. So ist es auch möglich, die nötigen Informationen der Kontoauszüge über ein zertifiziertes und sicheres Rechenzentrum oder ein Mandantenportal zu erhalten, anstatt manuell mit Belegen beschäftigt zu sein.
Zu den Aufgaben, die wir für Sie in der Finanzbuchhaltung übernehmen, gehören folgende:
- Digitaler Kontoauszugsinformationsaustausch
- Digitalisierung und Organisation der Buchhaltungsunterlagen
- Erfassen von laufenden Geschäftsvorfällen
- Kontenabstimmungen
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Verwaltung der Offene-Posten-Buchhaltung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, z.B. Summen- und Saldenlisten