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E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad

Die Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer wird stärker gefördert: Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe, für viele reine E-Fahrzeuge sogar nur ein Viertel der “Dienstwagensteuer” fällig. Jobfahrräder können Mitarbeitern sogar lohnsteuerfrei überlassen werden. Das Video erklärt, wie Sie davon profitieren.

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E-Rechnungen

2025 werden E-Rechnungen für Unternehmen Pflicht. Welche Übergangsfristen es gibt, welche Dateiformate zulässig sind und weitere wichtige Fragen zur Einführung erläutert dieses Video kompakt in drei Minuten.

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Sofortmeldungen an die Sozialversicherung: Das unterschätzte Bußgeldrisiko

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Gesellschaftsregister für GbR: Bedeutung und Anmeldeverfahren